ErwGr. 30

REG_2021_1148 · zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung

Die meisten Zollkontrollausrüstungen und Systeme der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) dürften sich gleichermaßen oder teilweise auch für Kontrollen der Einhaltung anderer Rechtsakten der Union, z. B. Vorschriften zu Grenzverwaltung, Visa oder polizeilicher Zusammenarbeit, eignen. Daher wurde der Fonds aus zwei unterschiedlichen, jedoch sich gegenseitig ergänzenden Instrumenten für die Anschaffung von Ausrüstung gebildet. Zum einen wird in dem Instrument die Anschaffung von Ausrüstung und IKT-Systemen finanziell unterstützt, die in erster Linie für die integrierte Grenzverwaltung eingesetzt werden, die auch für den ergänzenden Bereich der Zollkontrollen verwendet werden können. Zum anderen wird mit dem Instrument für finanzielle Hilfe für Zollkontrollausrüstung die Anschaffung von Ausrüstung finanziell unterstützt, die hauptsächlich für Zollkontrollen eingesetzt wird und die auch für weitere Zwecke wie Grenzkontrollen und Sicherheit verwendet werden kann. Eine solche Aufteilung wird die Zusammenarbeit auf Ebene der Behörden als Komponente der integrierten europäischen Grenzverwaltung gemäß der Verordnung (EU) 2019/1896 gefördert und eine Zusammenarbeit der Zoll- und Grenzbehörden ermöglicht sowie die Wirkung des Unionshaushalts durch die gemeinsame Nutzung und die Interoperabilität der Kontrollausrüstung maximiert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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