ErwGr. 31

REG_2021_1148 · zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung

Die Grenzüberwachung auf See ist eine der Aufgaben der Küstenwache, die im maritimen Bereich der Union ausgeführt wird. Nationale Behörden, die Aufgaben der Küstenwache wahrnehmen, sind ebenfalls für ein breites Spektrum an Aufgaben zuständig, darunter können unter anderem die Sicherheit des Seeverkehrs, die Gefahrenabwehr, die Such- und Rettungseinsätze, die Grenzkontrolle, die Fischereiaufsicht, die Zollkontrolle, die allgemeine Strafverfolgung und den Umweltschutz fallen. Durch den weiten Umfang der Aufgaben der Küstenwache fallen diese in die Zuständigkeit verschiedener Politikbereiche der Union, zwischen denen im Hinblick auf wirksamere und effizientere Ergebnisse Synergieeffekte angestrebt werden sollten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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