ErwGr. 35

REG_2021_1148 · zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung

Es sollte möglich sein, aus dem Instrument finanzierte Ausrüstung und IKT-Systeme auch zur Verwirklichung der Ziele des durch die Verordnung (EU) 2021/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates (28) eingerichteten Fonds für die innere Sicherheit und des durch die Verordnung (EU) 2021/1147 eingerichteten Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds zu verwenden. Diese Ausrüstung und diese IKT-Systeme sollten weiterhin für wirksame und sichere Grenzkontrolltätigkeiten verfügbar und einsatzfähig sein, und die Nutzung solcher Ausrüstung und IKT-Systeme für die Ziele des Fonds für die innere Sicherheit und der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds sollte zeitlich begrenzt sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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