ErwGr. 37

REG_2021_1148 · zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung

Die Mittel aus dem Haushalt der Union sollten auf Maßnahmen konzentriert werden, bei denen ein Tätigwerden der Union im Vergleich zu einseitigen Maßnahmen der Mitgliedstaaten einen Mehrwert bewirkt. Da die Union besser als einzelne Mitgliedstaaten in der Lage ist, für einen Rahmen zu sorgen, der die Solidarität der Union bei der Grenzverwaltung und bei der gemeinsamen Visumpolitik zum Ausdruck bringt, und eine Plattform für die Entwicklung der gemeinsamen IT-Großsysteme zur Unterstützung dieser Politik bereitzustellen, sollte die nach dieser Verordnung geleistete finanzielle Hilfe insbesondere zur Stärkung der nationalen Kapazitäten und der Kapazitäten der Union in diesen Bereichen beitragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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