ErwGr. 38

REG_2021_1148 · zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung

Bei der Förderung von Maßnahmen, die durch das Instrument unterstützt werden, sollten die Empfänger von Unionsmitteln Informationen in der Sprache oder den Sprachen der Zielgruppe bereitstellen. Damit die Unionsförderung Sichtbarkeit erhält, sollten die Empfänger von Unionsmitteln auf deren Herkunft hinweisen, wenn sie über die Maßnahmen informieren. Zu diesem Zweck sollten die Empfänger sicherstellen, dass alle Mitteilungen, die sich an die Medien und die Öffentlichkeit richten, das Emblem der Union aufweisen und in ihnen ausdrücklich auf die finanzielle Hilfe der Union hingewiesen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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