Anhang III – GEGENSTAND DER UNTERSTÜTZUNG

REG_2021_1149 · zur Einrichtung des Fonds für die innere Sicherheit

Im Rahmen seiner Ziele kann der Fonds folgende Arten von Maßnahmen unterstützen:
a)Aufbau, Anpassung und Pflege von IKT-Systemen, die zur Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung beitragen, Schulungen zur Nutzung solcher Systeme und Tests und Verbesserung der Interoperabilität und der Datenqualität solcher Systeme;
b)Überwachung der Umsetzung des Unionsrechts und der politischen Ziele der Union in den Mitgliedstaaten im Bereich sicherheitsrelevanter Informationssysteme, einschließlich Datenschutz, Schutz der Privatsphäre und Datensicherheit;
c)operative Maßnahmen im Rahmen des EU-Politikzyklus/EMPACT;
d)Maßnahmen zur Unterstützung eines wirksamen, koordinierten Vorgehens im Krisenfall und zur Vernetzung der vorhandenen sektorspezifischen Möglichkeiten, Fachzentren und Lagebeobachtungszentren, unter anderem in den Bereichen Gesundheit, Zivilschutz, Terrorismus und Cyberkriminalität;
e)Maßnahmen zur Entwicklung innovativer Methoden oder zum Einsatz neuer Technologien, die sich möglicherweise auf andere Mitgliedstaaten übertragen lassen, insbesondere Projekte zur Erprobung und Validierung der Ergebnisse von der Union finanzierter Sicherheitsforschungsprojekte;
f)Maßnahmen zur Verbesserung der Resilienz gegenüber neu auftretenden Bedrohungen, einschließlich des illegalen Handels über Online-Kanäle, hybrider Bedrohungen, böswilliger Nutzung unbemannter Luftfahrtsysteme und chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Bedrohungen;
g)Unterstützung thematischer oder themenübergreifender Netze nationaler Fachstellen und nationaler Kontaktstellen, um das gegenseitige Vertrauen zu stärken, den Austausch und die Verbreitung von Know-how, Informationen, Erfahrungen und bewährten Verfahren zu verbessern und in gemeinsamen Exzellenzzentren Ressourcen und Fachwissen zu bündeln;
h)Aus- und Fortbildung von Personal und Sachverständigen der einschlägigen Strafverfolgungs-, Justiz- und Verwaltungsbehörden unter Berücksichtigung von operativen Erfordernissen und Risikoanalysen in Zusammenarbeit mit CEPOL sowie gegebenenfalls dem Europäischen Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten, einschließlich Aus- und Fortbildung zu Präventionsstrategien mit besonderem Schwerpunkt auf Grundrechten und Nichtdiskriminierung;
i)Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor, z. B. bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität, um Vertrauen aufzubauen und die Koordinierung, die Notfallplanung und den Austausch und die Verbreitung von Informationen und bewährten Verfahren zwischen öffentlichen und privaten Akteuren zu verbessern, einschließlich in Bezug auf den Schutz des öffentlichen Raums und kritischer Infrastrukturen;
j)Maßnahmen, mit denen Gemeinschaften in die Lage versetzt werden, lokale Konzepte und Präventionsstrategien zu entwickeln, sowie Sensibilisierungs- und Kommunikationsmaßnahmen zur Information der relevanten Akteure und der Öffentlichkeit über die Sicherheitspolitik der Union;
k)Finanzierung von Ausrüstung, Transportmitteln, Kommunikationssystemen und sicherheitsrelevanten Einrichtungen;
l)Finanzierung von Personalkosten im Zusammenhang mit der Durchführung von aus dem Fonds geförderten Maßnahmen oder von Maßnahmen, für die aus sicherheitsrelevanten oder technischen Gründen Personal erforderlich ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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