ErwGr. 16

REG_2021_1173 · zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488

Die Verfolgung einer gemeinsamen strategischen Vision der Union für das Hochleistungsrechnen und die Quanteninformatik ist von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung des Ehrgeizes der Union und ihrer Mitgliedstaaten, in der digitalen Wirtschaft ihre führende Rolle zu behaupten. Ziel sollte es dabei sein, in Europa ein weltweit führendes, hypervernetztes, föderiertes und sicheres Ökosystem für Hochleistungsrechen- und Quanteninformatikdienste- und Dateninfrastrukturen zu schaffen, damit Europa in der Lage ist, innovative und wettbewerbsfähige Hochleistungsrechen- und Quanteninformatiksysteme herzustellen, und zwar auf der Grundlage einer resilienteren Lieferkette, die die Verfügbarkeit von Komponenten, Technik und Wissen gewährleistet und so das Risiko von Störungen begrenzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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