REG_2021_1173 · zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488
Ein gemeinsames Unternehmen stellt das beste Instrument dar, um die strategische Vision der EU für das Hochleistungsrechnen und die Quanteninformatik zu verwirklichen, indem es dafür sorgt, dass die Union über Hochleistungsrechen-, Quanteninformatik- und Datenkapazitäten verfügt, die ihrem wirtschaftlichen Potenzial entsprechen und dem Bedarf der europäischen Nutzer gerecht werden. Das Gemeinsame Unternehmen ist das beste Instrument, um die gegenwärtig bestehenden Hindernisse zu überwinden und so die größtmögliche wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Wirkung zu erzielen und die Interessen der Union im Bereich des Hochleistungsrechnens und der Quanteninformatik bestmöglich zu wahren. Es kann die Ressourcen der Union, der Mitgliedstaaten, der mit „Horizont Europa“, dem Programm „Digitales Europa“ oder der Fazilität „Connecting Europe“ assoziierten Drittländer und des Privatsektors bündeln. Es kann einen Beschaffungsrahmen umsetzen und Hochleistungsrechen- und Quanteninformatiksysteme von Weltrang betreiben. Es kann Forschungs- und Innovationsprogramme für die Entwicklung europäischer Technik und deren anschließende Integration in Hochleistungsrechensysteme von Weltrang in Angriff nehmen.
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