ErwGr. 18

REG_2021_1173 · zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488

Das Gemeinsame Unternehmen wird Teil der institutionalisierten Partnerschaften im Rahmen von „Horizont Europa“ sein, die daran arbeiten sollten, die wissenschaftlichen Kapazitäten der Union zur Bewältigung neuer Bedrohungen und künftiger Herausforderungen in einem gestärkten Europäischen Forschungsraum auszubauen, nachhaltige Wertschöpfungsketten in der Union und die strategische Autonomie der Union zu sichern und die Übernahme innovativer Lösungen zur Bewältigung der Herausforderungen in den Bereichen Klima, Umwelt, Gesundheit sowie anderer globaler gesellschaftlicher Herausforderungen im Einklang mit den strategischen Prioritäten der Union zu fördern, auch damit die Union bis 2050 klimaneutral wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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