ErwGr. 32

REG_2021_1173 · zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488

Das Gemeinsame Unternehmen sollte bestrebt sein, die weitere Verwertung der resultierenden Hochleistungsrechentechnik in der Union zu fördern. Es sollte auch darauf abzielen, die Investitionen in die von ihm angeschafften Supercomputer zu sichern. Dazu sollte es geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Lieferkette für beschaffte Technik während der gesamten Lebensdauer dieser Supercomputer zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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