ErwGr. 34

REG_2021_1173 · zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488

Um seine Ziele bei Entwurf, Entwicklung und Nutzung der innovativsten Hochleistungsrechen- und der Quantentechnik zu erreichen, sollte das Gemeinsame Unternehmen finanzielle Unterstützung leisten, insbesondere in Form von Finanzhilfen und Beschaffungsmaßnahmen im Anschluss an offene und wettbewerbsorientierte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Ausschreibungen, die auf den jährlichen Arbeitsprogrammen beruhen. Eine solche finanzielle Unterstützung sollte auf die Behebung von nachweislichem Marktversagen abzielen, das die Entwicklung des betreffenden Programms verhindert, sollte keine privaten Investitionen verdrängen und einen Anreizeffekt haben, der an einer Verhaltensänderung bei den Begünstigten zu erkennen ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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