ErwGr. 37

REG_2021_1173 · zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488

Um den Auftrag des Gemeinsamen Unternehmens, in der Union ein weltweit führendes Ökosystem für Hochleistungsrechnen zu entwickeln, einzuführen, zu erweitern und aufrechtzuerhalten, kosteneffizient zu erfüllen, sollte das Gemeinsame Unternehmen die Gelegenheit nutzen, die Supercomputer, deren Eigentümer es ist, gegebenenfalls aufzurüsten. Die Aufrüstung dürfte so zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Supercomputer führen, die Betriebsleistung erhöhen und neue Funktionen ermöglichen, um der Entwicklung des Nutzerbedarfs gerecht zu werden. Für die Aufrüstung seiner Supercomputer sollte das Gemeinsame Unternehmen eine Aufforderung zur Interessensbekundung im Rahmen des Bereichs „Infrastruktur“ einleiten können. In den Aufforderungen zur Interessensbekundung sollten die besonderen Zulassungsbedingungen festgelegt werden, die für eine Aufnahmeeinrichtung gelten sollten, die bereits einen EuroHPC-Supercomputer betreibt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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