ErwGr. 39

REG_2021_1173 · zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488

„Horizont Europa“ und das Programm „Digitales Europa“ sollten dazu beitragen, die Forschungs- und Innovationskluft in der Union zu überwinden beziehungsweise eine breite Palette von Hochleistungsrechenkapazitäten aufzubauen, indem auf Synergien mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der Aufbau- und Resilienzfazilität hingewirkt wird. Das Gemeinsame Unternehmen sollte daher ein enges Zusammenwirken mit diesen Fonds anstreben, was insbesondere dazu beitragen kann, lokale, regionale und nationale Forschungs- und Innovationskapazitäten zu stärken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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