ErwGr. 35

REG_2021_1173 · zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488

Zur Erreichung seiner Ziele, das Innovationspotenzial der Wirtschaft und insbesondere der KMU zu steigern, einen Beitrag zur Verringerung des Defizits an fachspezifischen Qualifikationen zu leisten, den Ausbau von Wissen und Humanressourcen zu unterstützen und die Kapazitäten im Bereich Hochleistungsrechnen und Quanteninformatik zu steigern, sollte das Gemeinsame Unternehmen die Einrichtung und insbesondere die Vernetzung und Koordinierung nationaler Kompetenzzentren für Hochleistungsrechnen in allen beteiligten Staaten unterstützen. Diese Kompetenzzentren sollten der Wirtschaft, der Wissenschaft und der öffentlichen Verwaltung auf deren Anforderung hin Hochleistungsrechen- und Quanteninformatikdienste anbieten. Sie sollten in erster Linie den Zugang zum Innovationsökosystem für Hochleistungsrechnen fördern und ermöglichen, den Zugang zu Supercomputern und Quantencomputern erleichtern, den erheblichen Mangel an qualifizierten Fachleuten durch Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen sowie Öffentlichkeitsarbeit angehen und sich der Vernetzung mit einschlägigen Akteuren und anderen nationalen Kompetenzzentren für Hochleistungsrechnen widmen, um breiter angelegte Innovationen zu fördern, beispielsweise durch Austausch und Präsentation bewährter Verfahren zu Anwendungsfällen oder -erfahrungen, durch gemeinsame Nutzung ihrer Ausbildungseinrichtungen und Weitergabe von Erfahrungen, durch Erleichterung der gemeinsamen Entwicklung und des Austauschs von Programmcode für die Parallelverarbeitung oder durch Unterstützung der Weitergabe innovativer Anwendungen und Instrumente für öffentliche und private Nutzer, insbesondere KMU.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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