ErwGr. 52

REG_2021_1173 · zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488

Der Zugang zum Unionsanteil an der Zugriffszeit für die Vorläufer der Exa- und Peta-Supercomputer, die das durch die Verordnung (EU) 2018/1488 gegründete Gemeinsame Unternehmen EuroHPC angeschafft hat, sollte Nutzern mit Sitz in der Union oder in einem mit „Horizont 2020“ assoziierten Drittland weiterhin gewährt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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