ErwGr. 49

REG_2021_1173 · zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1488

Beim Entwurf und Betrieb der vom Gemeinsamen Unternehmen unterstützten Supercomputer sollten die Energieeffizienz und ökologische Nachhaltigkeit berücksichtigt werden, z. B. durch den Einsatz von Niedrigenergietechnik und dynamische Energiespar- und Wiederverwendungskonzepte wie hochmoderne Systeme zur Kühlung und Weiternutzung von Abwärme.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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