ErwGr. 18

REG_2021_1232 · über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG hinsichtlich der Verwendung von Technologien durch Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet

Um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit so weit wie möglich zu gewährleisten, sollte die für die Zwecke dieser Verordnung verwendete Technologie dem Stand der Technik in der Branche entsprechen, die Zahl und das Verhältnis der Fehler (falsch positive Ergebnisse) so gering wie möglich halten und sollte erforderlichenfalls etwaige Fehler, die dennoch auftreten können, unverzüglich berichtigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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