ErwGr. 11

REG_2021_1529 · zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)

Der Europäische Rat hat der Republik Albanien, Island, Montenegro, der Republik Nordmazedonien, der Republik Serbien und der Republik Türkei den Status eines Kandidatenlands zuerkannt. Er hat die europäische Perspektive des Westbalkans auf der Grundlage des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses, der nach wie vor der gemeinsame Rahmen für die Beziehungen zum Westbalkan ist, bekräftigt. Unbeschadet der Standpunkte zum jeweiligen Status oder künftiger Entscheidungen des Europäischen Rates oder des Rates können diejenigen, die Begünstigte dieser europäischen Perspektive sind, ohne den Status eines Kandidatenlands erlangt zu haben, allein für die Zwecke dieser Verordnung als potenzielle Kandidaten betrachtet werden. Im März 2015 hat Island die Union ersucht, es nicht länger als Kandidatenland zu betrachten, ohne jedoch den Beitrittsantrag Islands offiziell zurückzuziehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 11 REG_2021_1529 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 11 REG_2021_1529 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.