ErwGr. 8

REG_2021_1529 · zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)

Das Bekenntnis zu den zentralen europäischen Werten und ein entsprechendes Engagement stellen eine bewusste Entscheidung dar und sind für alle Partner, die eine Mitgliedschaft in der Union anstreben, von entscheidender Bedeutung. Dementsprechend sollten die Partner Eigenverantwortung übernehmen, sich uneingeschränkt zu den europäischen Werten bekennen sowie an einer auf Regeln und Werte gestützten Weltordnung festhalten und die erforderlichen Reformen im Interesse ihrer Bevölkerung konsequent durchführen. Dies schließt eine allmähliche Anpassung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union ein, insbesondere wenn es um Fragen geht, bei denen wichtige gemeinsame Interessen auf dem Spiel stehen, wie im Falle restriktiver Maßnahmen und der Bekämpfung von Desinformation und anderer hybrider Bedrohungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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