ErwGr. 10

REG_2021_177 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 in Bezug auf die Einführung spezifischer Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch

Um die öffentlichen Haushalte mit Blick auf die Maßnahmen zur Bewältigung der durch den COVID-19-Ausbruch ausgelösten Krise zu entlasten und eine soziale, stabile und nachhaltige Erholung der Wirtschaft und Gesellschaft vorzubereiten, ist es angezeigt, dass es den Mitgliedstaaten ausnahmsweise ermöglicht wird, die Anwendung einer Kofinanzierungsrate von bis zu 100 % bezüglich der zusätzlichen Mittel zu beantragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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