ErwGr. 12

REG_2021_177 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 in Bezug auf die Einführung spezifischer Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch

Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates (6) und nach Maßgabe der darin zugewiesenen Mittel sollten Maßnahmen im Rahmen dieses Fonds durchgeführt werden, um die beispiellosen Auswirkungen der COVID-19-Krise zu bewältigen. Die zusätzlichen Mittel sollten unter Einhaltung der in der vorgenannten Verordnung vorgesehenen Fristen und den dort und in der Verordnung (EU) 2020/2221 festgelegten Bedingungen eingesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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