ErwGr. 9

REG_2021_177 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 in Bezug auf die Einführung spezifischer Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch

Damit die Mitgliedstaaten über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um angesichts der Auswirkungen der COVID-19-Krise in Bezug auf Armut und soziale Ausgrenzung rasch Maßnahmen zu ihrer Bewältigung ergreifen und eine soziale, stabile und nachhaltige Erholung der Wirtschaft und Gesellschaft vorbereiten zu können, ist es notwendig, höhere Vorschusszahlungen für die rasche Durchführung der mit den zusätzlichen Mitteln finanzierten Maßnahmen vorzusehen. Die Höhe der Vorschusszahlungen sollte gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten über ausreichende Mittel verfügen, um Empfängern möglichst frühzeitig Vorschüsse zu zahlen, damit sie umgehend entlastet werden, und um Ausgaben zügig nach der Einreichung von Zahlungsaufforderungen zu erstatten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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