ErwGr. 1

REG_2021_1873 · über die Verlängerung der Dauer des gemeinschaftlichen Sortenschutzes für Sorten der Art Asparagus officinalis L. und der Artengruppen Blumenzwiebeln, kleinfruchtige Sträucher und Ziergehölze

Technische Probleme bei der Züchtung, die auf komplexe genetische Hintergründe oder die langsame oder technisch komplizierte Fortpflanzung der Art Asparagus officinalis L. und der Artengruppen Blumenzwiebeln, kleinfruchtige Sträucher und Ziergehölze zurückzuführen sind, müssen durch Investitionen in Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten angegangen werden. Nach Gewährung des Sortenschutzes für diese Art und diese Artengruppen dauert es Jahre, bis die Pflanzen vermehrt worden sind und ein Bestand gebildet worden ist, der ausreicht, um ein angemessenes Einkommen zu erzielen. Dementsprechend ist die Zeit, während der der Inhaber des Sortenschutzes aufgrund dieses Schutzes Einkünfte erzielen kann, begrenzt. Um Investitionen in die Forschung und Entwicklung für Sorten dieser Art und dieser Artengruppen zu fördern, ist es notwendig, die Dauer des Sortenschutzes zu verlängern und Anreize für die Züchtung zu schaffen, damit neue Sorten entwickelt werden, um den Bedürfnissen der Landwirte und Verbraucher gerecht zu werden und die Auswirkungen des Klimawandels anzugehen. Für die Rentabilität dieser Investitionen ist mehr Zeit erforderlich, als dies für die überwältigende Mehrheit anderer Arten — z. B. landwirtschaftliche Nutzpflanzen — gilt, welche häufig eine kürzere Lebensdauer und ein größeres und breiteres Verbraucherspektrum aufweisen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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