ErwGr. 3

REG_2021_1873 · über die Verlängerung der Dauer des gemeinschaftlichen Sortenschutzes für Sorten der Art Asparagus officinalis L. und der Artengruppen Blumenzwiebeln, kleinfruchtige Sträucher und Ziergehölze

Mit der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates (3) wurde — als einzige und ausschließliche Form gemeinschaftsrechtlicher gewerblicher Schutzrechte für Pflanzensorten — ein gemeinschaftliches Sortenschutzsystem geschaffen. Gemäß Artikel 19 Absatz 1 der genannten Verordnung dauert der gemeinschaftliche Sortenschutz bis zum Ende des fünfundzwanzigsten, bei Sorten von Reben und Baumarten des dreißigsten, auf die Erteilung folgenden Kalenderjahres.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 3 REG_2021_1873 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 3 REG_2021_1873 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.