ErwGr. 2

REG_2021_1873 · über die Verlängerung der Dauer des gemeinschaftlichen Sortenschutzes für Sorten der Art Asparagus officinalis L. und der Artengruppen Blumenzwiebeln, kleinfruchtige Sträucher und Ziergehölze

Für die Rentabilität der Markteinführung und -aufnahme einer neuen Sorte der Art Asparagus officinalis L. und der Artengruppen Blumenzwiebeln, kleinfruchtige Sträucher und Ziergehölze ist mehr Zeit erforderlich als bei anderen Arten, da die Erfahrung gezeigt hat, dass sich bei einer derartigen neuen Sorte ihr Handelswert erst langfristig erkennen lässt. Aus diesen Gründen ist eine angemessene Wiedererwirtschaftung der Investitionen in Forschung und Entwicklung erst in einem relativ späten Stadium des Schutzes dieser Art und dieser Artengruppen im Vergleich zu anderen Arten möglich.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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