REG_2021_2085 · zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014
Im Zusammenhang mit den Prioritäten der Kommission „Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“ und „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ sollte die europäische Industrie, einschließlich KMU, umweltfreundlicher, stärker kreislauforientiert und digitaler werden und gleichzeitig auf globaler Ebene wettbewerbsfähig bleiben. Die Kommission hat die Rolle von Medizinprodukten und digitalen Technologien zur Bewältigung neuer Herausforderungen und die Nutzung elektronischer Gesundheitsdienste für eine hochwertige Gesundheitsversorgung hervorgehoben und dazu aufgerufen, die Versorgung mit erschwinglichen Arzneimitteln sicherzustellen, um den Bedarf der Union zu decken und gleichzeitig eine innovative und weltweit führende europäische pharmazeutische Industrie zu unterstützen. Das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ soll zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Gesundheitsbranche der Union, eines Eckpfeilers der wissensbasierten Wirtschaft der Union, und zu einer verstärkten Wirtschaftstätigkeit bei der Entwicklung von Gesundheitstechnologien, insbesondere von integrierten Gesundheitslösungen, beitragen und somit als Instrument zur Stärkung der technologischen Führungsrolle und zur Förderung des digitalen Wandels unserer Gesellschaften dienen. Diese politischen Prioritäten lassen sich umsetzen, indem die entscheidenden Akteure zusammengebracht werden, d. h. Hochschulen, Unternehmen unterschiedlicher Größe und Endnutzer von Gesundheitsinnovationen im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft für Forschung und Innovation im Gesundheitsbereich. Das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ sollte dazu beitragen, die Ziele des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung und des Europäischen Aktionsplans zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ zu erreichen. Das Gemeinsame Unternehmen „Initiative zu Innovation im Gesundheitswesen“ sollte den Mitteilungen der Kommission „Eine neue Industriestrategie für Europa“ vom 10. März 2020, „Eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa“ vom 10. März 2020 und „Eine Arzneimittelstrategie für Europa“ vom 25. November 2020 entsprechen.
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