Art. 127 – Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft

REG_2021_2115 · mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

(1)Ziel der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP) ist die Förderung der Innovation und die Verbesserung des Wissensaustauschs. Die EIP unterstützt das AKIS, indem sie Strategien und Instrumente miteinander verknüpft, um die Innovation zu beschleunigen.
(2)Die EIP trägt zur Erreichung der spezifischen Ziele gemäß Artikel 6 Absätze 1 und 2 bei. Sie sorgt insbesondere für Folgendes: a) Schaffung eines Mehrwerts durch bessere Verbindung der Forschung mit landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverfahren und Förderung eines umfassenderen Einsatzes der verfügbaren Innovationsmaßnahmen; b) Vernetzung von Innovationsakteuren und -projekten; c) Förderung der schnelleren und breiteren Umsetzung innovativer Lösungen in die Praxis, einschließlich des Austauschs zwischen den Landwirten und d) Unterrichtung der wissenschaftlichen Gemeinschaft über den Forschungsbedarf in der landwirtschaftlichen Praxis.
(3)Die operationellen Gruppen der EIP, die im Rahmen der Interventionskategorie für Zusammenarbeit gemäß Artikel 77 unterstützt werden, sind Teil der EIP. Jede operationelle EIP-Gruppe erstellt einen Plan für ein innovatives Projekt, das entwickelt oder durchgeführt werden soll. Das innovative Projekt stützt sich dabei auf das interaktive Innovationsmodell mit folgenden Grundprinzipien: a) Entwicklung innovativer Lösungen mit Schwerpunkt auf den Bedarfen der Land- bzw. Forstwirte, soweit sinnvoll unter Berücksichtigung der Interaktionen entlang der gesamten Lieferkette; b) Zusammenführung von Partnern mit einander ergänzenden Kenntnissen wie Landwirte, Berater, Forscher, Unternehmen oder Nichtregierungsorganisationen in einer gezielten Kombination, die am besten für die Projektziele geeignet ist, und c) Mitentscheidung und Mitgestaltung während des gesamten Projekts. Operationelle EIP-Gruppen können auf länderübergreifender, auch auf grenzüberschreitender Ebene tätig sein. Die geplante Innovation kann sich auf neue, aber auch auf herkömmliche Verfahren in einem neuen geografischen oder Umweltkontext stützen. Die operationellen EIP-Gruppen verbreiten — insbesondere über die nationalen und europäischen GAP-Netze — eine Zusammenfassung ihrer Pläne und der Ergebnisse ihrer Projekte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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