Art. 63 – Kompatibilität von Interventionen mit den Kontrollen im Weinsektor

REG_2021_2116 · über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

Bei der Durchführung der Interventionen im Weinsektor gemäß Titel III Kapitel III Abschnitt 4 der Verordnung (EU) 2021/2115 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Verwaltungs- und Kontrollverfahren für diese Interventionen mit dem integrierten System gemäß Kapitel II dieses Titels kompatibel sind im Hinblick auf
a)die Systeme zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen;
b)die Kontrollen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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