ErwGr. 52

REG_2021_2116 · über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

Um die Mitgliedstaaten bei der Sicherstellung eines wirksamen Schutzes der finanziellen Interessen der Union zu unterstützen, sollte die Kommission den Mitgliedstaaten ein Instrument zur Datenauswertung, mit dem sich Risiken einschätzen lassen, zur Verfügung stellen., Die Kommission sollte bis zum Jahr 2025 einen Bericht vorlegen, um die Nutzung des gemeinsamen Instruments zur Datenauswertung und seine Interoperabilität im Hinblick auf seine allgemeine Nutzung durch die Mitgliedstaaten zu bewerten, erforderlichenfalls zusammen mit geeigneten Vorschlägen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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