ErwGr. 50

REG_2021_2116 · über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

Damit OLAF seine Befugnisse ausüben und aufgetretene Unregelmäßigkeiten wirksam analysieren kann, sollten die Mitgliedstaaten über Systeme verfügen, über die sie der Kommission über festgestellte Unregelmäßigkeiten und andere Verstöße gegen die von den Mitgliedstaaten in den GAP-Strategieplänen festgelegten Bedingungen, einschließlich Betrug, und über getroffene Folgemaßnahmen sowie die infolge von Untersuchungen des OLAF ergriffenen Maßnahmen Bericht erstatten können. Um sicherzustellen, dass Beschwerden im Zusammenhang mit dem EGFL und dem ELER wirksam geprüft werden, sollten die Mitgliedstaaten geeignete Regelungen festlegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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