ErwGr. 48

REG_2021_2116 · über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

Zum Schutz der finanziellen Interessen des Unionshaushalts sollten die Mitgliedstaaten Systeme einrichten, um sicherzustellen, dass die aus dem EGFL und dem ELER finanzierten Interventionen tatsächlich und korrekt durchgeführt werden, wobei gleichzeitig der derzeitige solide Rahmen für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erhalten bleiben sollte. Diese Systeme sollten die Durchführung von Kontrollen der Begünstigten, wobei bewertet wird, ob sie die Förderkriterien sowie andere Voraussetzungen erfüllen, und Verpflichtungen, die in den GAP-Strategieplänen und den geltenden Unionsvorschriften festgelegt sind, umfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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