ErwGr. 26

REG_2021_2117 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse und (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union

Im Rahmen der GAP-Reform sollten Bestimmungen über die Rücknahme von nicht den Kennzeichnungsvorschriften entsprechenden Erzeugnissen vom Markt in die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 aufgenommen werden. Angesichts der steigenden Nachfrage der Verbraucher nach Produktkontrollen sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen, um zu gewährleisten, dass nicht gemäß der genannten Verordnung gekennzeichnete Erzeugnisse nicht in Verkehr gebracht oder, falls diese Erzeugnisse bereits in Verkehr gebracht wurden, vom Markt genommen werden. Die Rücknahme vom Markt umfasst auch die Möglichkeit, die Kennzeichnung von Erzeugnissen zu korrigieren, ohne sie endgültig vom Markt zu nehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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