ErwGr. 95

REG_2021_23 · über einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1095/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2015/2365 sowie der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132

Um zu gewährleisten, dass die erhöhten operationellen Risiken, die aus der Anwendung der Regelung des offenen Zugangs für börsengehandelte Derivate hervorgehen, nicht das ordnungsgemäße Funktionieren der Märkte oder die Finanzstabilität gefährden, und um etwaige Unterbrechungen zu vermeiden, ist es notwendig, die Verlängerung dieser Übergangsfristen rückwirkend ab dem 4. Juli 2020 bis zum 3. Juli 2021 anzuwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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