ErwGr. 29

REG_2021_2303 · über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010

Wenn die Asyl- und Aufnahmesysteme eines Mitgliedstaats einem unverhältnismäßigen Druck ausgesetzt sind, sollte die Agentur auf Ersuchen dieses Mitgliedstaats oder auf eigene Initiative — mit dem Einverständnis dieses Mitgliedstaats — diesen Mitgliedstaat mit einem umfassenden Paket an Maßnahmen, einschließlich der Entsendung von Experten aus dem Asyl-Reservepool, unterstützen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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