ErwGr. 32

REG_2021_2303 · über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010

Die Agentur sollte hinsichtlich der Mitgliedstaaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme vor allem aufgrund ihrer geografischen oder demografischen Lage einem besonderen und unverhältnismäßigen Druck ausgesetzt sind, Solidaritätsmaßnahmen innerhalb der Union unterstützen und ihre Aufgaben und Pflichten in Verbindung mit der Umsiedlung oder Überstellung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder genießen, innerhalb der Union wahrnehmen, wobei gleichzeitig zu gewährleisten ist, dass die Asyl- und Aufnahmesysteme nicht ausgenutzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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