ErwGr. 57

REG_2021_241 · zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten nur dann zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugt sein, wenn dies zum Zwecke der Entlastung sowie der Prüfung und Kontrolle der Mittelverwendung im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Durchführung von Reformen und Investitionsvorhaben im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans erforderlich ist. Die personenbezogenen Daten sollten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (14) und der Verordnung (EU) 2018/1725 (15) des Europäischen Parlaments und des Rates verarbeitet werden, je nachdem, welche der beiden Verordnungen anwendbar ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 57 REG_2021_241 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 57 REG_2021_241 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.