ErwGr. 73

REG_2021_241 · zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Die Kommission sollte Kommunikationsmaßnahmen durchführen können, um sicherzustellen, dass die Unionsförderung Sichtbarkeit erhält, und gegebenenfalls dafür Sorge tragen können, dass mit einem Hinweis zur Finanzierung über die Unterstützung aus der Fazilität informiert und diese bekannt gemacht wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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