ErwGr. 12

REG_2021_383 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, der die Liste der Beistoffe enthält, deren Verwendung in Pflanzenschutzmitteln nicht zulässig ist

Den Mitgliedstaaten sollte ausreichend Zeit dafür eingeräumt werden, die Zusammensetzung der derzeit in ihrem Hoheitsgebiet zugelassenen Pflanzenschutzmittel und Zusatzstoffe zu überprüfen, um zu beurteilen, ob sie in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 aufgeführte Beistoffe enthalten, und die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel und Zusatzstoffe, die diese Beistoffe enthalten, zu widerrufen oder zu ändern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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