ErwGr. 6

REG_2021_468 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf botanische Arten, die Hydroxyanthracen-Derivate enthalten

Am 22. November 2017 nahm die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Bewertung der Sicherheit bei der Verwendung von Hydroxyanthracen-Derivaten in Lebensmitteln an (4). Bei den Hydroxyanthracen-Derivaten, die für diese Risikobewertung als relevant erachtet wurden, handelt es sich um Derivate, die in der Wurzel und im Rhizom von Rheum palmatum L. und/oder Rheum officinale Baillon und/oder ihren Hybriden, in Blättern oder Früchten von Cassia senna L., in der Rinde von Rhamnus frangula L., der Rinde von Rhamnus purshiana DC. und in Blättern von Aloe barbadensis Miller und/oder verschiedenen Aloe-Arten, hauptsächlich Aloe ferox Miller und ihren Hybriden, festgestellt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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