ErwGr. 7

REG_2021_468 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf botanische Arten, die Hydroxyanthracen-Derivate enthalten

Die Behörde stellte fest, dass die Hydroxyanthracen-Derivate Aloe-Emodin und Emodin sowie der strukturell verwandte Stoff Danthron nachweislich in vitro genotoxisch sind. Aloe-Extrakte haben sich ebenfalls als in vitro genotoxisch erwiesen, was höchstwahrscheinlich auf im Extrakt vorhandene Hydroxyanthracen-Derivate zurückzuführen ist. Darüber hinaus wurde nachgewiesen, dass Aloe-Emodin in vivo genotoxisch ist. Es wurde nachgewiesen, dass der Ganzblatt-Aloe-Extrakt und Danthron, ein strukturelles Analogon, krebserregend sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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