ErwGr. 9

REG_2021_468 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf botanische Arten, die Hydroxyanthracen-Derivate enthalten

Angesichts der schwerwiegenden gesundheitsschädlichen Auswirkungen der Verwendung in Lebensmitteln von Aloe-Emodin, Emodin, Danthron und Aloe-Extrakten, die Hydroxyanthracen-Derivate enthalten, und der Tatsache, dass keine für die menschliche Gesundheit unbedenkliche tägliche Aufnahme von Hydroxyanthracen-Derivaten festgelegt werden konnte, sollten diese Stoffe verboten werden. Daher sollten Zubereitungen aus Aloe-Emodin, Emodin, Danthron und Aloe, die Hydroxyanthracen-Derivate enthalten, in Anhang III Teil A der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgenommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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