ErwGr. 26

REG_2021_523 · zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017

Der starke Rückgang des BIP der Union infolge der COVID-19 Krise macht negative soziale Auswirkungen unvermeidlich. Die COVID-19 Pandemie hat gezeigt, dass strategische Schwachstellen dringend und wirksam angegangen werden müssen, um die Wirksamkeit der von der Union ergriffenen Notfallmaßnahmen und die Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit der gesamten Wirtschaft zu verbessern. Nur durch eine widerstandsfähige, nachhaltige, integrative und integrierte Wirtschaft der Union können die Integrität des Binnenmarkts und gleiche Wettbewerbsbedingungen auch zum Nutzen der am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten und Regionen gewahrt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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