ErwGr. 44

REG_2021_523 · zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017

Es sollte ein Beratungsausschuss mit Vertretern der Durchführungspartner, Vertretern der Mitgliedstaaten und je einem vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und vom Ausschuss der Regionen benannten Sachverständigen eingerichtet werden, um Informationen und Meinungen über die Inanspruchnahme der im Rahmen des Fonds „InvestEU“ eingesetzten Finanzprodukte auszutauschen und die sich ändernden Bedürfnisse und neue Produkte, darunter spezifische territoriale Marktlücken, zu erörtern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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