ErwGr. 9

REG_2021_523 · zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017

Durch das Programm „InvestEU“ sollte zum Aufbau eines nachhaltigen Finanzsystems in der Union beigetragen werden, mit dem im Einklang mit den Zielen der Mitteilung der Kommission vom 8. März 2018 mit dem Titel „Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ und der Mitteilung der Kommission vom 14. Januar 2020 über den Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa die Umlenkung privater Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen unterstützt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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