ErwGr. 11

REG_2021_523 · zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017

Der Beitrag des Fonds „InvestEU“ zur Verwirklichung des Klimaschutzziels der EU wird im Rahmen eines von der Kommission in Zusammenarbeit mit potenziellen Durchführungspartnern zu entwickelnden Unionssystems für die Verfolgung von Klimamaßnahmen unter angemessener Berücksichtigung der in der Verordnung (EU) 2020/852 festgelegten Kriterien zur Feststellung, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit ökologisch nachhaltig ist, nachverfolgt werden. Mit dem Programm „InvestEU“ sollte auch zur Verwirklichung anderer Dimensionen der Ziele für nachhaltige Entwicklung beigetragen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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