ErwGr. 14

REG_2021_523 · zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017

Durch die geringen Infrastrukturinvestitionen, die während der Finanzkrise und erneut während der COVID-19-Krise in der Union verzeichnet wurden, wurde die Fähigkeit der Union beeinträchtigt, nachhaltiges Wachstum, ihre Bemühungen um die Verwirklichung der Klimaneutralität, ihre Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern. Die geringen Infrastrukturinvestitionen bergen auch das Risiko der Konsolidierung von Ungleichgewichten sowie von Unterschieden und Ungleichheit in und zwischen den Mitgliedstaaten und wirken sich auf die langfristige Entwicklung auf Unionsebene und auf nationaler und regionaler Ebene aus. Zur Erreichung der Ziele der Union im Bereich Nachhaltigkeit, einschließlich der Verpflichtungen der Union im Hinblick auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung und der Energie- und Klimaziele für 2030, sind umfangreiche Investitionen in die Unionsinfrastruktur, insbesondere in den Bereichen Vernetzung und Energieeffizienz sowie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Verkehrsraums, erforderlich. Daher sollte die Unterstützung aus dem Fonds „InvestEU“ auf Investitionen in den Bereichen Verkehr, Energie, darunter Energieeffizienz und Energie aus erneuerbaren Quellen und weitere sichere und nachhaltige emissionsarme Energieträger, Umweltinfrastruktur, Klimaschutzinfrastruktur, Seeverkehrsinfrastruktur und digitale Infrastruktur, einschließlich schneller und ultraschneller Breitbandverbindungen in der gesamten Union zur Beschleunigung des digitalen Wandels in der Wirtschaft der Union, ausgerichtet sein. Bei dem Programm „InvestEU“ sollte den Bereichen Vorrang eingeräumt werden, die ein Investitionsdefizit aufweisen und in denen zusätzliche Investitionen benötigt werden. Zur Maximierung von Wirkung und Mehrwert der Finanzierungsunterstützung der Union ist es angezeigt, einen gestrafften Investitionsprozess zu fördern, bei dem die geplanten Projekte deutlich erkennbar und die Synergieeffekte zwischen allen einschlägigen Unionsprogrammen in Bereichen wie etwa Verkehr, Energie und Digitalisierung maximiert werden.
Angesichts von Sicherheitsbedrohungen sollten die Investitionsprojekte, die Unterstützung von der Union erhalten, Maßnahmen zur Wahrung der Widerstandsfähigkeit der Infrastruktur umfassen, was auch die Instandhaltung und Sicherheit der Infrastruktur einschließt, und den Grundsätzen für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum Rechnung tragen. Dies sollte die Bemühungen im Rahmen anderer Unionsfonds, mit denen die Sicherheitskomponenten von Investitionen in die Infrastruktur in den Bereichen öffentlicher Raum, Verkehr und Energie und in andere kritische Infrastrukturen gefördert werden, etwa des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, ergänzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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