ErwGr. 15

REG_2021_523 · zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017

Das Programm „InvestEU“ sollte, falls zweckmäßig, zur Verwirklichung der Ziele der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) und der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) beitragen sowie bei Investitionsentscheidungen die Berücksichtigung der Energieeffizienz fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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