ErwGr. 27

REG_2021_557 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung mit dem Ziel, die Erholung von der COVID-19-Krise zu fördern

Um negative Folgen für die Finanzstabilität abzuwenden, sollte die Einführung eines spezifischen Rahmens für STS-Bilanzverbriefungen mit einer angemessenen makroprudenziellen Aufsicht einhergehen. Insbesondere sollte der durch die Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) errichtete Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) makroprudenzielle Risiken in Verbindung mit synthetischer Verbriefung überwachen und bewerten, ob sie in ausreichendem Maße aus dem systemrelevanten Teil des Finanzsystems entfernt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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