Das Inverkehrbringen von nicht mit dem Unionsrecht konformen Produkten, einschließlich aus Drittländern eingeführter Produkte, stellt ein Risiko für Unionsbürger — einschließlich Verbraucher — sowie für andere Endnutzer dar. Wirtschaftsteilnehmer, die konforme Produkte auf konventionellem oder elektronischem Wege verkaufen, werden mit einem verzerrten Wettbewerb durch diejenigen konfrontiert, die die Vorschriften missachten, entweder aus Unkenntnis, absichtlich — zur Verschaffung eines Wettbewerbsvorteils — oder infolge der Fragmentierung der Marktüberwachung innerhalb der Union. Die Marktüberwachungsbehörden sind häufig mit zu geringen Mitteln ausgestattet und können nur innerhalb der Landesgrenzen tätig werden, während Unternehmer unions- oder gar weltweit agieren. Vor allem im Bereich des Online-Handels haben die Marktüberwachungsbehörden erhebliche Probleme dabei, aus Drittländern eingeführte nichtkonforme Produkte zurückzuverfolgen, um die in ihrem Hoheitsgebiet verantwortlichen Wirtschaftsteilnehmer zu ermitteln.
Außerdem haben sie aufgrund des fehlenden physischen Zugangs zu den Produkten erhebliche Probleme dabei, Risikobewertungen und Prüfungen vorzunehmen. Daher sollte das Programm auf die Verbesserung der Konformität von Produkten abzielen, indem das Bewusstsein für die geltenden Produktsicherheitsvorschriften der Union gestärkt wird, die Konformitätsprüfungen im Einklang mit der Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) verschärft werden und eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den mit der Durchsetzung betrauten Behörden gefördert wird. Darüber hinaus sollte das Programm zur Konsolidierung des bestehenden Rahmens für Marktüberwachungstätigkeiten beitragen, gemeinsame Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden aus verschiedenen Mitgliedstaaten fördern, den Informationsaustausch verbessern und die Konvergenz und stärkere Integration der Marktüberwachungstätigkeiten fördern. Zu diesem Zweck sollte das Programm insbesondere sicherstellen, dass die neuen Anforderungen, die mit der Verordnung (EU) 2019/1020 eingeführt wurden, strikt durchgesetzt werden, um den Verkauf nichtkonformer Produkte an Verbraucher sowie andere Endnutzer zu verhindern. Das Programm sollte daher die Kapazitäten der Marktüberwachungsbehörden in der gesamten Union stärken, zu einer einheitlicheren Durchsetzung der Vorschriften in den Mitgliedstaaten beitragen und den Mitgliedstaaten die Vorteile des Binnenmarkts im Hinblick auf Wirtschaftswachstum und Nachhaltigkeit gleichermaßen zugutekommen lassen.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024
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