ErwGr. 14

REG_2021_690 · zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014

Um die Konformität von Kategorien harmonisierter Produkte mit einem höheren inhärenten Risiko zu erleichtern, hat die Union ein System für die Akkreditierung der Konformitätsbewertungsstellen eingeführt, mit dem deren Kompetenz, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit überprüft werden. Es ist unabdingbar, dass die Konformitätsbewertungsstellen zuverlässig und kompetent sind, da sie überprüfen, ob Produkte die Sicherheitsanforderungen erfüllen, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Die größte Herausforderung besteht nun darin, zu gewährleisten, dass das Akkreditierungssystem weiterhin auf dem neuesten Stand ist und dass es mit gleichbleibender Stringenz in der gesamten Union umgesetzt wird. Aus diesem Grund sollte das Programm Maßnahmen unterstützen, mit denen sichergestellt wird, dass die Konformitätsbewertungsstellen die für sie geltenden regulatorischen Anforderungen — beispielsweise Unparteilichkeit und Unabhängigkeit — weiterhin erfüllen, insbesondere durch die Nutzung der Akkreditierung. Ebenso sollte das Programm Maßnahmen unterstützen, mit denen das europäische Akkreditierungssystem, insbesondere in neuen Politikbereichen, durch die Förderung der in der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) genannten Europäischen Kooperation für die Akkreditierung weiter ausgebaut wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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